Betreuung & Entlastung (§ 45b SGB XI) Ambulanter Pflegedienst Frankfurt - Pflegedienst HerzensZeit
Die Betreuung und Entlastung in Frankfurt am Main nach § 45b SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen sowie an pflegende Angehörige, die im Alltag Unterstützung benötigen. Beim Pflegedienst HerzensZeit steht dabei immer der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen Bedürfnissen, Gewohnheiten und seiner persönlichen Lebenssituation.
Unsere Betreuungsleistungen entlasten Angehörige spürbar und ermöglichen Pflegebedürftigen mehr Struktur, Sicherheit und soziale Teilhabe im Alltag.
Individuelle Betreuung in vertrauter Umgebung
Als ambulanter Pflegedienst in Frankfurt-Griesheim bieten wir unsere Betreuungsleistungen auch in Nied, Höchst, Gallus und der näheren Umgebung an. Ziel ist es, den Alltag in der eigenen Wohnung so angenehm und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Die Betreuung nach § 45b SGB XI ist besonders geeignet für Menschen, die:
Unterstützung im Alltag benötigen
unter altersbedingten Einschränkungen leiden
an Demenz oder kognitiven Einschränkungen erkrankt sind
sich mehr Struktur, Ansprache und Begleitung wünschen
Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen umfassen unter anderem:
Alltagsbegleitung
Gemeinsame Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen oder bei Erledigungen
Aktivierende Betreuung
Förderung vorhandener Fähigkeiten durch einfache Aktivitäten, Spiele oder Gedächtnistraining
Unterstützung bei der Tagesstruktur
Hilfe beim Strukturieren des Tagesablaufs und bei der Orientierung
Begleitung außer Haus
Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder bei Spaziergängen
Entlastung pflegender Angehöriger
Zeitliche Entlastung, damit Angehörige neue Kraft schöpfen können
Unsere Betreuungsleistungen erfolgen stets wertschätzend, geduldig und individuell angepasst.
Betreuung mit Herz und Verlässlichkeit
Die Betreuung in Frankfurt am Main kann regelmäßig oder flexibel in Anspruch genommen werden. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen persönlichen Betreuungsplan, der sich an Ihren Bedürfnissen und Wünschen orientiert.
Durch feste Ansprechpartner und eine transparente Dokumentation schaffen wir Vertrauen und Kontinuität – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige.
Kosten & Abrechnung nach § 45b SGB XI
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.
Gerne beraten wir Sie zu:
Ihren Leistungsansprüchen
der Abrechnung mit der Pflegekasse
der individuellen Nutzung des Entlastungsbetrags
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Ambulanter Pflegedienst Frankfurt - Pflegedienst HerzensZeit
📞 Telefon: 069 67778429
📧 E-Mail: kontakt@pflegedienst-herzenszeit.de
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, auch gerne bei Ihnen zu Hause.
